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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fußballschule Schleswig-Holstein

 

1. Vertragsabschluss 

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballschule Schleswig-Holstein (nachfolgend FSH genannt) bietet der Kunde dem Anbieter (Fußballschule) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung und einer Auftragsbestätigung durch die FSH zustande.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für alle Angebote der Fußballschule erfolgt ausschließlich über das Kontakt-Formular auf der Homepage www.fussballschule-sh.de. Das Ausfüllen und Absenden des Kontakt-Formulars gilt als verbindliche Anmeldung. Darüberhinaus gilt auch eine schriftliche oder mündliche Buchungsbeauftragung als verbindliche Anmeldung. Alternativ erhält der Teilnehmer ein Angebot durch die FSH, welches durch mündliche, schriftliche oder elektronische Zusage verbindlich wird.

3. Leistungen

3.1 Fußballtraining

Das Fußballtraining wird je nach Bedarf oder auf der Website ausgewiesen angeboten was Dauer, Ort und Preis angeht. Abweichende Trainingszeiten sind vorab in beiderseitigem Einvernehmen zu vereinbaren. Eine Verlängerung der Trainingszeit durch vermeidbare Gründe (z.B. Verspätung des Teilnehmers) ist nicht möglich. Ausschlaggebend für die Berechnung der Trainingszeit ist der vereinbarte Trainingszeitpunkt.

3.2 Trainerschulungen

Trainerschulungen können sowohl praktischer als auch theoretischer Natur sein. Das genaue Leistungsspektrum wird von den Vertragsparteien im voraus festgelegt. Für Schulungen gelten dieselben Bestimmungen, wie für Trainingsangebote, hinsichtlich Vertragsabschluss, Bezahlung und Rücktritt vom Vertrag.

3.3 Scouting und Beratung

Scouting- und Beratungsangebote richten sich nach Bedarf des Auftraggebers und sind individuell anzupassen. Grundsätzlich werden diese jedoch in Stundenkontingenten angeboten und abgerechnet. Ein Stundenkontingent umfasst hier jedoch keine Zeitstunde sondern ist eine andere Bezeichnung für "Einheit" oder "Stück". Eine Festlegung der Kontingentskosten erfolgt erst nach Auftrag durch den Kunden.

3.4 Fußballcamps

Fußballcamps sind Kurse mit mehreren Teilnehmern über eine längere Dauer als der maßgeblichen Trainingseinheit. Diese können einen mehrstündigen Trainingstag, aber auch tagesübergreifend gestaltet werden. Die genauen Konditionen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart und sind der Website der FSH zu entnehmen. 

3.5 Sonstige Leistungen

Der Umfang aller vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballschule-sh.de oder in den weiteren Internetdarstellungen, etwa über Social-Media.

4. Bezahlung

Die Trainingsgebühr, bzw. die Kursanmeldung wird circa zwei Wochen vor Beginn des Kurses, bzw. am Tag der Leistungserbringung, spätestens drei Tage nach selbiger per Überweisung auf unser Konto überwiesen oder dem Kursleiter/Trainer in bar übergeben. Mitgliedsbeiträge werden je nach Anmeldung zum 01. bzw. 15. eines jeden Monats per Lastschrift eingezogen.

5. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer bei einem Kurs: Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50% des Kurspreises. Ab dem 29. Tag bis zum 11. Tag vor Veranstaltungstermin werden 60% des Kurspreises fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 10 Tage vor Veranstaltungstermin, so sind 80% des Kurspreises zu bezahlen. Beendet der Teilnehmer den laufenden Kurs, aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Stornierung sind alle Ansprüche an den Kursen bzw. anderen Angeboten erloschen. Bei Einzel- oder Gruppentrainings werden die Kosten bis 12 Stunden vor Erbringung der Leistung zu 100% erstattet, bzw. nicht vom Teilnehmer abgebucht. Bei Absagen später als 12 Stunden vor Trainingsbeginn können, sofern die Fußballschule und der/die Schüler*in keinen neuen Termin vereinbaren können, keine Kosten mehr erstattet werden. Bei Mitgliedern können Kosten nur erstattet werden, wenn Trainingseinheiten begründet nicht absolviert und beidseitig keine Ersatztermine gefunden werden konnten. Vereinstrainings sind grundsätzlich an die bekannten Trainingszeiten bzw. die vereinbarten Trainingszeiten (entweder Mannschaft oder individuell) gebunden. Eine Rückerstattung der Kosten aus trainingsbedingten Gründen (z.B. Torwarttraining ist für einen bestimmten Tag nicht notwendig aber terminlich angesetzt), kann nicht erfolgen, sofern dies nicht mind. 12 Stunden vor Trainingsbeginn mitgeteilt wurde.

6. Durchführung

Für die Dauer der Leistung durch die FSH übertragen die Erziehungsberechtigten dem Kursleiter der FSH die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer widersetzen oder sich in unzumutbarer Weise gegenüber anderen Teilnehmern und Verantwortlichen verhalten, so hat der Kursleiter die Möglichkeit, Ihn oder Sie vom laufenden Kurs auszuschließen. Geleistete Zahlungen sind dann nicht mehr zurückzufordern.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Kursbeginn den jeweiligen Kursleiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses sind dem jeweiligen Kursleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der FSH führen.

8. Rücktritt der Veranstaltung durch den Anbieter

Wird ein Kurs vom gastgebenden Verein oder durch die FSH mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt oder kann ein Training nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden (z.B. Platzsperre), so wird der angemeldete Teilnehmer schnellstmöglich informiert.

9. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für 1. die gewissenhafte Vorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung 3. die Richtigkeit der Beschreibung und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die FSH keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden, werden diese später als 12 Stunden vor Kursbeginn und ohne neue Terminfindung abgesagt. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die FSH übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Weiterhin haftet die FSH ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach den Leistungen.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

11. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

13. Foto- und Filmrechte

Die Vereine, bzw. die FSH machen während der Übungen Bilder oder auch Filmaufnahmen, die allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden können. Das erstellte Bildmaterial ist Eigentum des Veranstalters und darf von diesem für Werbezwecke (Internet, Printmedien) genutzt werden. Ansprüche von abgelichteten Teilnehmern bestehen in keiner Weise.

14. Gerichtsstand

 

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. 

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